Der Stadtrat stellt 45.000 Euro für die Umsetzung neuer Geschäftsprojekte in der Gemeinde zur Verfügung

 

Die Frist für die Einreichung von Anträgen endet am nächsten 24. August

 

Der Stadtrat von Santiago del Teide hat den Aufruf zur Gewährung von Zuschüssen ins Leben gerufen, um die Einführung und den Beginn der Tätigkeit von Geschäftsprojekten zu unterstützen, die wirtschaftliche Aktivitäten und Arbeitsplätze in der Gemeinde erzeugen, deren subventionierte Investitionsausgaben im Zeitraum vom 01. Januar bis 30. Oktober dieses Jahres getätigt werden.

 

Für das Konsistorium wurde vom Konsistorium ein finanzieller Posten in Höhe von 45.000€ bereitgestellt, wobei hervorgehoben wird, dass die Frist für die Beantragung dieser Beihilfen am 24. August endet. Es sollte erwähnt werden, dass durch diesen Aufruf zur Unterstützung die Erzeugung von wirtschaftlicher Aktivität in der Gemeinde gefördert werden soll, indem versucht wird, die Erzeugung neuer unternehmerischer Aktivitäten zu fördern, die auf die Bedürfnisse der Gesellschaft reagieren und es ihnen ermöglichen, im lokalen Produktionsgewebe zu konkurrieren.

 

An diesem Aufruf können natürliche oder juristische Personen sowie Gütergemeinschaften teilnehmen, die während des in jedem selektiven Verfahren festgelegten Zeitraums eine wirtschaftliche Tätigkeit eingeleitet haben; dass sich ihr Standort sowie ihr Steuer- und Firmensitz im Gemeindegebiet von Santiago del Teide befinden und eine Anfangsinvestition in Höhe von 2.000 Euro oder mehr getätigt haben, die sie zum Zeitpunkt des Antrags begründen müssen und dass es 2 Millionen Euro, unter anderem in den regulatorischen Grundlagen des Zuschusses festgelegt.

 

In Bezug auf die Höhe derselben beträgt die von der Stadtverwaltung von Santiago del Teide zu gewährende Beihilfe bis zu einem Maximum von 3.000,00€ mit einer Obergrenze von 50% der förderfähigen Investition (mindestinvestition von 2.000,00€), wobei hervorgehoben wird, dass die Gewährung derselben von der Haushaltsverfügbarkeit abhängig ist, wobei die Projekte priorisiert werden, sofern sie die in jedem Aufruf festgelegten Anforderungen erfüllen,

 

Ebenso übersteigt das Gesamtvolumen der in den jährlichen Ausschreibungen zu gewährenden Beihilfen nicht die Höhe der für das betreffende Geschäftsjahr entsprechenden Mittel, so dass diese bis zur Erschöpfung des verfügbaren Kredits gewährt werden.

 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Konsistorium unter der Telefonnummer 922-86-31-27, Ext. 401.