Der Stadtrat eröffnet den Förderzeitraum für Familien mit Kindern, die in Kindergärten der ersten Stufe im Alter von 0 bis 3 Jahren eingeschrieben sind

Die Bewerbungsphase ist bis zum 4. April geöffnet und wird nur nach Terminvereinbarung besucht, wenn Sie sich dafür entscheiden, die Unterlagen persönlich vorzulegen

Der Stadtrat von Santiago del Teide macht noch ein weiteres Jahr und ein weiteres Jahr weiter und hat als eine seiner Prioritäten die frühzeitige Einschulung der Kinder der Gemeinde in Kindergärten zu erleichtern, sich der Bedeutung bewusst, die sie für ihre ganzheitliche Entwicklung haben, und dadurch zu erleichtern , auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie dieser Väter, Mütter und/oder Erziehungsberechtigten.

In diesem Sinne wurde bis zum 4. April der Aufruf zur Unterstützung von Familien mit Kindern, die in Kindergärten für den ersten Zyklus der Säuglingserziehung von 0 bis 3 Jahren eingeschrieben sind, sowohl in öffentlichen als auch in privaten Kindergärten in der Gemeinde Santiago del eröffnet Teide oder andere Gemeinden, sofern deren Eltern oder Erziehungsberechtigte registriert und Einwohner von Santiago del Teide sind.

Begünstigte dieser Hilfen können Väter, Mütter oder Erziehungsberechtigte sein, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

1.- Kinder im Alter von null bis drei Jahren, die in Kindergärten eingeschrieben sind, zu betreuen oder gesetzlich unter ihrer Vormundschaft zu stehen, und dass der Besuch dieser Zentren kontinuierlich erfolgt.

2.- In der Gemeinde Santiago del Teide registriert sein, mit einem Dienstalter von mindestens sechs Monaten vor Einreichung des Antrags.

3.- Dass das Pro-Kopf-Einkommen der Familie in keinem Fall den aktuellen monatlichen IPREM gemäß der in der fünften Grundlage festgelegten Formel übersteigt.

4.- Bei der Erfüllung ihrer Steuerpflichten auf dem Laufenden zu sein, vor der Gemeinde-, Staats-, Autonomie- und Sozialversicherungskasse, für die der Stadtrat von Santiago del Teide ausdrücklich zur Überprüfung ermächtigt ist.

5.- Nicht an einem der Verbote beteiligt sein, die in Artikel 13 des Gesetzes 38/2003 vom 17. November über allgemeine Subventionen festgelegt sind.

Der Antrag muss von Vater und Mutter oder dem Vormund des Schülers unterschrieben werden, unter dessen Unterhalt die Begünstigten dieser Beihilfe stehen. Die Beihilfe für zwei oder mehr Geschwister kann mit einem einzigen Antrag beantragt werden.

TERMIN

Interessenten, die diesen Antrag auf elektronischem Weg stellen möchten, müssen die erforderlichen Vorkehrungen über das Gemeindeamt treffen:

https://sede.santiagodelteide.es/publico/procedimiento/SUIN

Personen, die die Unterlagen persönlich vorlegen möchten, müssen einen Termin bei der Generalkanzlei des Rathauses selbst (922-86-31-27, Durchwahl 120-121) oder im Büro des Bürgermeisters von Playa de La Arena (922- 86-70-01), die das Antragsmuster und die erforderlichen Unterlagen mit sich führen, die unter dem folgenden Link heruntergeladen werden können, wo außerdem alle Informationen zu diesen Hilfsmitteln zu finden sind:

https://sede.santiagodelteide.es/publico/edictos/2023000027